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Aktuelles
Das neue Wärmegesetz
Ab dem 01.Januar 2009 müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken.
Als erneuerbare Energiequelle kann eingesetzt werden:
1 ) Solaranlagen (die Energie der Sonne)
2 ) Biomasse ( Pellets- sind zu Stäbchen gepresstes Restholz-)
3 ) Wärmepumpen (nutzen die Wärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft)
Wie heißt es doch so schön: Wer fordert muß auch fördern!
Die Bundesregierung hat das neue Wärmegesetz mit in das bereits bestehende Marktanreizprogramm einbezogen und finanziell aufgestockt.
(siehe Förderprogramme)
Selbstverständlich werden auch Gebäude, die vor dem 01.01.09 errichtet wurden, weiterhin gefördert.
Energie sparen und sinnvoll einzusetzen ist ein großer Schritt für unsere Umwelt.
Wir werden alles dafür tun, damit Sie es verwirklichen können.
Rufen Sie uns an. Unverbindlich beraten wir Sie vor Ort.